Freiheit den Geländern! Das Begleitgeländer
Die Form der Geländer von Treppen in Gebäuden ist in Deutschland in der DIN-Norm 18065 „Gebäudetreppen“, in den Landesbauordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) geregelt: Die DIN-Norm 18065 regelt den Aufbau der Konstruktion. Setzt sich diese aus vertikalen Bauteilen wie Stäben zusammen, dürfen die Zwischenräume nicht größer als 12 Zentimeter …